Pfarrkirchenrat (PKR) in dieser Funktionsperiode. Der Pfarrkirchenrat ist für die Verwaltung des Kirchenvermögens in der Pfarre zuständig. Er ist verantwortlich für die materiellen, baulichen, finanziellen und rechtlichen Belange der Pfarre in Zusammenarbeit mit dem Pfarrgemeinderat und der diözesanen Finanzkammer. |







